Allgemeine Geschäftsbedingungen "lebdichganz"

Coaching, Beratung und The Journey®-Sitzungen

  1. Coaching und Journey-Sitzungen erfolgen auf der Grundlage des telefonischen oder persönlichen Vorgespräches.
  2. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter zur Verfügung. Er unterstützt den Klienten mit seinen Methoden, die er jederzeit offen legt.
  3. Der Klient ist während der Coaching- und Journey-Sitzungen und zwischen den Sitzungen in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Maßnahmen, die der Klient im Verlaufe des Coachings durchführt.
  4. Der Coachee verpflichtet sich, den Coach zu informieren, wenn er sich in ärztlicher und/oder psychotherapeutischer Behandlung befindet.
  5. Alle schriftlichen und mündlichen Informationen, die dem Coach während der Coaching-Sitzungen anvertraut werden, werden vom Coach streng vertraulich behandelt.
  6. Persönliche Daten werden nur zum Zwecke der Rechnungsstellung und mit Einverständnis des Coachees für die Kundenkartei gespeichert.
  7. Eine Coaching- und The Journey-Sitzung kann telefonisch vereinbart wer­den. Der Termin ist dann verbindlich und es bedarf keiner weite­ren Bestätigung. Kann der Termin nicht eingehalten werden und erfolgt nicht 3 Tage vorher eine Terminverlegung, muss der Termin bezahlt werden. Bei Krankheit am gleichen Tag ist eine Terminverlegung mög­lich.

Wichtiger Hinweis!

Coaching und The Journey®-Prozesse sind Hilfe zur Selbsthilfe, in diesem Sinne Selbsterfahrungs- und Selbstheilungsprozesse und dienen der Persönlichkeitsentwicklung und –entfaltung. Sie ersetzen keinen Arztbesuch. Die Behandlung von einem Arzt oder Heilpraktiker wird davon nicht berührt. 


Coaching in Firmen- und Organisationen

Bei Coachings in Firmen- und Organisationen wird aufgrund des Vorgespräches ein gesonderter Vertrag erstellt. 


Seminare, Gruppen, Workshops und Erlebnisnachmittage/-abende

  1. Die lebdichganz-Seminare, Gruppen, Workshops und Erlebnisnachmittage/-abende sind Selbsterfahrungsveranstaltungen und Weiterbildungsveranstaltungen und erset­zen keine therapeutische Maßnahme. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren teil. Im Zweifelsfall holen sich die Teil­nehmer/innen zuvor ärztlichen Rat ein.
  2. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen während des Seminars und haften für die durch sie verursachten Schäden.
  3. Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten der Seminarleiter oder Assistenten zurückzuführen sind und die nicht in der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit bestehen, findet eine Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz statt.
  4. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin und Mitarbeiter/in von lebdichganz verpflichtet sich Stillschweigen über die per­sönlichen Informationen und Taten, die während des Seminars bekannt geworden sind, zu bewahren
  5. Der Seminarplatz ist reserviert, sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist und die Seminargebühr überwiesen ist. Sie erhalten dann eine Anmel­debestätigung mit allen weitern Informationen zum Seminar.
  6. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Seminar­gebühren abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr erstattet.
  7. Danach wird die Veranstaltungsgebühr nur erstattet, wenn ein Ersatzteilneh­mer entweder vom angemeldeten Teilnehmer gefunden wird oder von der Warteliste nachrücken kann.
  8. Wird ein Seminar aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl gestrichen, werden die bereits überwiesenen Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.
  9. Anmeldungen und Stornierungen müssen schriftlich oder per Email erfolgen.
  10. Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel                                Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollstän­dig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Statt der ungültigen und unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.